AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage
für die Zusammenarbeit mit der Vivids Communication AG.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind ergänzender Bestandteil
der individuellen Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer.
Allfällige von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen
in individuellen Verträgen gehen vor. Sie bedürfen aber der
schriftlichen Form und der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Die Ausserkraftsetzung einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen
durch abweichende Vereinbarungen hat keinen Einfluss auf die Geltung
der übrigen Bestimmungen.
Soweit nicht in diesen AGB geregelt, gelten zudem je nach Inhalt
der gegenüber dem Kunden erbrachten Leistung die «Branchengrundsätze
für Mediaagenturen von Leading Swiss Agencies», die «Branchengrundsätze
für Schweizer Kommunikationsagenturen von Leading Swiss Agencies»,
sowie die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swiss Graphic Designer».
KOSTENZUSCHLAG
Ein Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche Schätzung
nach bestem Wissen und Gewissen für die vom Kunden angefragten
Leistungen dar. Der genaue Leistungsumfang sowie das allfällige Lieferobjekt
und die Kosten werden erst im Projektauftrag verbindlich festgelegt,
die Kosten in der Regel und soweit den gleichen Leistungsumfang
betreffend durch Verweis auf den Kostenvoranschlag.
Projektänderungen, Zusatz- und Folgeaufträge verursachen in der Regel
Mehrkosten und werden zusätzlich verrechnet.
Ist der Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags
nicht genügend bestimmt, unterstützt der Auftragnehmer den Kunden
bei der Konkretisierung. Die diesbezüglichen Unterstützungs-
und Beratungsleistungen begründen ein Auftragsverhältnis und
sind zusätzlich nach Aufwand gemäss den zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltenden Konditionen zu vergüten, sofern vor
Inangriffnahme dieser Leistungen keine anderweitige Regelung vereinbart wurde.
Der Kostenvoranschlag ist für eine Dauer von 3 Monaten
ab Datum der Erstausstellung gültig. Spätere Preisanpassungen
bleiben vorbehalten, sind jedoch dem Auftraggeber im Voraus mitzuteilen.
VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag bzw. Projektauftrag kommt rechtswirksam zu Stande,
wenn der Kunde den Auftragnehmer in der Regel unter Bezugnahme
auf den Kostenvoranschlag anfragt, bestimmte Leistungen
zu erbringen und der Auftragnehmer sein Einverständnis schriftlich bzw.
per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Mit dem Zustandekommen des Auftrags
erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.
HANDHABUNG VON FESTPREISEN
Die Aufwandsabschätzungen und darauf basierende Aussagen
zu einem allfälligen Festpreis repräsentieren den Kenntnisstand des
Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
Erkennt der Auftragnehmer während der Projektdurchführung,
dass der Festpreis zu einer vollumfassenden Realisierung des
Leistungsumfangs gemäss den Vorstellungen des Kunden
nicht ausreicht, so teilt der Auftragnehmer dies dem Kunden
umgehend mit. Akzeptiert der Kunde das zusätzliche Budget,
so wird eine Erhöhung des Festpreises vereinbart.
Andernfalls kann der Auftragnehmer in Absprache mit dem Kunden
den Funktionsumfang reduzieren und/oder einzelne Aspekte des
Pflichtenheftes dergestalt vereinfachen, dass trotz eines Beibehalts
des ursprünglichen Festpreises die Projektziele bestmöglich erreicht werden.
BEIZUG DRITTER
Der Auftragnehmer kann für Erbringung seiner Leistungen innerhalb
des vereinbarten Kostenrahmens Dritte unterbeauftragen. Er haftet diesfalls
für gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Dritten.
Die Rechnungen der Unterbeauftragten werden dem Kunden,
soweit nicht anders vereinbart, direkt zur Überweisung weitergeleitet
und der Kunde ist verpflichtet, diese zu bezahlen.
Auf Wunsch bzw. in Absprache mit dem Kunden werden Rechnungen
Dritter vom Auftragnehmer visiert und kontrolliert.
ZURVERFÜGUNGSSTELLUNG VON WERBEMITTEL
Liefert der Kunde dem Auftragnehmer zwecks Erfüllung des Auftrags
Werbemittel oder wesentliche Bestandteile von solchen an oder
stellt er diese dem Auftragnehmer auf andere Weise zur Verfügung,
hat er dem Auftragnehmer sämtliche Daten gemäss den vereinbarten
technischen Spezifikationen zur Verfügung zu stellen.
Sind diese technischen Spezifikationen nicht vollständig erfüllt, ist der
Auftragnehmer befugt, die Werbemittel nicht zu publizieren,
bis die entsprechenden technischen Spezifikationen korrekt umgesetzt sind.
Die zusätzlichen Kosten und sonstigen Folgen, insbesondere
die Folgen zeitlicher Verzögerungen im Zusammenhang mit zu spät oder
mangelhaft gelieferten Daten, trägt der Kunde.
Der Kunde ist bei der Zurverfügungstellung von Werbemitteln oder
von Bestandteilen verpflichtet, dem Auftragnehmer die für
die Auslieferung/Aufschaltung der Werbung notwendigen Werbemittel
innerhalb der im Projektauftrag vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen.
Die Folgen zu spät zur Verfügung gestellter oder mangelhafter Werbemittel
trägt der Kunde.
Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung
oder nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden wird keine Gewähr
für die Einhaltung des vereinbarten Aufschaltungstermins oder das
Erreichen der vereinbarten Leistung übernommen. Der volle Vergütungsanspruch
des Auftragnehmers bleibt auch dann bestehen, wenn die Schaltung
des Werbemittels verspätet oder nicht erfolgt.
Der Kunde verschafft dem Auftragnehmer sämtliche für die
auftragsgemässe Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel
in den gebuchten elektronischen Medien erforderlichen Ermächtigungen
und urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen
Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank,
und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des
Werbeauftrages erforderlichen Umfang.
VERANTWORTUNG INHALTE DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde trägt für die von ihm zur Veröffentlichung durch den
Auftragnehmer frei gegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung.
Es ist Sache des Kunden, die Rechtmässigkeit der Inhalte abzuklären.
Der Kunde verpflichtet sich, Inhalte, welche er dem Auftragnehmer
Zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung stellt,
auf ihre Rechtmässigkeit hin zu prüfen.
Für die technische Qualität und inhaltliche Ausgestaltung der vom
Kunden zur Verfügung gestellten Werbemitteln oder sonstiger
vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen
(Text, Bild, Klang, andere Daten) ist allein der Kunde verantwortlich.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer frei von jeglichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der im Rahmen des Auftragsverhältnisses
veröffentlichten Inhalte und Werbemittel und ersetzt ihm sämtliche
mit der Verteidigung gegen solche Ansprüche angefallenen Kosten,
einschliesslich Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Gleiches gilt
im Falle von Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen den Auftragnehmer
hinsichtlich der im Rahmen des Auftragsverhältnisses veröffentlichten
Inhalte. Genugtuungsansprüche des Auftragnehmers gegen den Kunden
bleiben vorbehalten.
DATENAUFBEREITUNG DURCH DEN AUFTRAGNEHMER
Im Rahmen der Produktion (Prepress, Onlinemedien) führt der Auftragnehmer
im Auftrag des Kunden Texte, Bilder und Grafiken zu Druckvorlagen zusammen
bzw. bereitet die erforderlichen Daten für den Druck und die Verwendung
via Onlinemedien auf. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung
des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Proofs, Kopien,
Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen, diese mit dem
«Gut zur Ausführung» oder «Gut zum Druck» und allfälligen
Korrekturanweisungen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist
zurückzugeben. Verzichtet der Kunde auf die Überprüfung, so trägt er alleine
das Risiko von Fehlern/ Abweichungen. Für nicht in Schriftform und
fristgerecht aufgegebene Korrekturen und Änderungen kann der Auftragnehmer
nicht haftbar gemacht werden.
ABNAHME
Leistungen gelten ohne weiteres als abgenommen, sobald der Kunde
die Leistungen überprüft hat oder operativ oder kommerziell benutzt bzw.
benutzen lässt. Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen
verlangen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Die Abnahme erfolgt dann zunächst für jeden Teil einzeln, nach Lieferung d
es letzten Teils erfolgt eine Schlussabnahme.
SCHUTZRECHTE, URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
Sämtliche Schutzrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen
Auftragsergebnissen bleiben soweit nicht anders geregelt in Eigentum
des Auftragnehmers. Dem Kunden werden im Rahmen des
Auftragsverhältnisses die gemäss ursprünglichem Zweck
des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den Auftragsergebnissen
eingeräumt.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist in dem geleisteten Entgelt
kein unbeschränktes, über den ursprünglichen Zweck hinausgehendes
Nutzungs- oder Weiterbearbeitungsrecht enthalten. Eine weitergehende
Nutzung oder Weiterbearbeitung des geistigen Eigentums nach Ende der
vertraglichen Zusammenarbeit ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers
und nach Leistung einer angemessenen Entschädigung gemäss den
Branchengrundsätzen für Schweizer Werbe- und Kommunikationsagenturen
zulässig. Andere Formen der Entschädigung für die Abgeltung von
Nutzungsrechten sind im Einzelfall zu definieren, in jedem Fall schriftlich
festzuhalten und gegenseitig zu unterzeichnen. Soweit nicht anders
schriftlich vereinbart, bezieht sich das Vertragsverhältnis mit dem
Auftragnehmer und das Recht zur Nutzung von Immaterialgüterrechten
allein auf die Schweiz, unter Einschluss der Nutzung im Internet in Bezug
auf die Schweiz.Die Abgeltung allfälliger Rechte Dritter an Auftragsergebnissen
(z.B. Rechte Dritter an verwendetem Bildmaterial) ist Sache des Kunden.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Kunden zu nennen und Beispiele
von bereits veröffentlichten Arbeiten zu Referenzzwecken vorzuzeigen.
Ebenfalls vorbehalten wird das Recht des Auftragnehmers auf
Namensnennung.
DATENARCHIVIERUNG
Entwurfsdaten sind bis zum Abschluss des Projektes verfügbar,
druckfähige Daten gemäss Bestimmung allfälliger Unterakkordanten.
Weitere Datenhandlings werden nach Stunden- und Materialaufwand
verrechnet. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftragnehmer
nicht für die Aufbewahrung und Archivierung von Daten über den Abschluss
des jeweiligen Projektes hinaus verpflichtet. Auf Anfrage des Kunden
hin bietet der Auftragnehmer dem Kunden wahlweise die Aufbewahrung gegen
Entgelt oder die entgeltliche Übernahme an.
VERGÜTUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG
Soweit nicht anders vermerkt sind sämtliche Preisangaben des Auftragnehmers
in CHF und zuzüglich MWST. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die in der
Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag festgelegte Vergütung zu bezahlen.
Spesen werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet, sofern dies gemäss
Projektauftragsbestätigung nicht explizit abweichend festgehalten wurde.
12.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Aufträgen jeweils Ende Monat
sämtliche geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Tarifänderungen bleiben
vorbehalten. Zahlungsfrist 30 Tage netto. Gegenüber Dritten handelt
der Auftragnehmer stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.
12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben
in jedem Fall sämtliche Schutz- und Nutzungsrechte sowie sämtliche
PROJEKTABBRUCH, VERZÖGERUNG
Bei vorzeitigem Projektabbruch schuldet der Kunde dem Auftragnehmer
die bis dahin geleisteten Arbeitsstunden (pro rata temporis) gemäss den
im Kostenvoranschlag festgelegten Sätzen oder den im Kostenvoranschlag
ausgewiesenen Kosten nach Projektstand.
Sofern kein bestimmter Termin vereinbart wird, muss der Auftragnehmer
seine Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss
erbringen. Bei nicht termingerechter Leistungserbringung wird kein Verzicht
des Kunden auf die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen vermutet.
Ein solcher Verzicht ist vom Kunden unter Ansetzung einer angemessenen
Nachfrist ausdrücklich schriftlich zu erklären.
VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer und der Kunde verpflichten sich, die im Hinblick und
im Rahmen des Auftragsverhältnisses ausgetauschten Daten, Informationen,
Auskünfte und Dokumente der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln
und Dritten nur soweit zugänglich zu machen wie es zur Erfüllung des
uftrages notwendig ist. Die Kostenvoranschläge des Auftragnehmers
einschliesslich der darin aufgezeigten Lösungsansätze sind vertraulich und
nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt.
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Auftragnehmer ist der Kunde
nicht berechtigt, Werke und Konzepte des Auftragnehmers ganz oder teilweise
zu reproduzieren, umzusetzen oder Dritten zugänglich zu machen.
Sämtliche Rechte an den durch den Auftragnehmer offerierten Konzepten, Lösungen,
Systemen und Applikationen liegen im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer
und dem Kunden beim Auftragnehmer.
MÄNGELRÜGE
Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeiten sind beim Empfang genau
zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn zuvor ein «Gut zur Ausführung» oder
«Gut zum Druck» erteilt worden ist. Allfällige Beanstandungen haben
spätestens acht Tage nach Empfang in schriftlicher Form zu erfolgen,
ansonsten gilt die Lieferung als angenommen und genehmigt.
Geringfügige Abweichungen in Farbe und/oder Layout von vorgegebenen
Originalvorlagen gelten nicht als Mangel, der zur M.ngelrüge berechtigt.
Bei begründeten fristgerechten Beanstandungen erarbeitet der Auftragnehmer
in Absprache mit dem Kunden eine dem ursprünglichen Zweck entsprechende
und verhältnismässige Lösung.
SORGFALTSPFLICHT UND GEWÄHRLEISTUNG
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der von einem professionellen
Dienstleister zu erwartenden Sorgfalt.Er gewährleistet eine dem jeweils üblichen
technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe des Werbemittels zu ermöglichen.
Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren usw.),
für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets und für Kosten
von allfälligen Supportleistungen des Kunden oder von beauftragten Dritten lehnt
der Auftragnehmer jegliche Verantwortlichkeit ab.
Der Auftragnehmer gewährleistet keine unterbruchs- und störungsfreie Verfügbarkeit
der Werbemittel. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung
gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Gesetzeskonformität, Richtigkeit, Aktualität,
Vollständigkeit, Qualität und/oder Fehlerfreiheit zu überprüfen und übernimmt dafür
weder Gewähr noch Haftung.
HAFTUNG
Die Haftung des Auftragnehmers für direkte Schäden ist auf die vom
Kunden zu leistende Vergütung beschränkt. Die Haftung des Auftragnehmers
für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn und
Folgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Platzierungen Dritter. Es ist möglich, von
durch den Auftragnehmer erstellten Websites zu anderen Internet-Seiten zu
gelangen, die nicht vom Auftragnehmer unterhalten werden. Der Auftragnehmer
ist weder für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich, noch billigt, unterstützt
oder bestätigt er Inhalte, die auf externen Seiten oder in darin aufgeführten
gelinkten Adressen enthalten sind.
Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte
Schäden, die aufgrund des Gebrauchs einer von ihm geschaffenen Webseite,
eines von ihm geschaffenen Werbemittels, eines sonstigen von ihm geschaffenen
Arbeitsergebnisses oder durch den Zugriff des Kunden über vom Auftragnehmer
erstellte Links auf andere Webseiten entstehen. Der Auftragnehmer übernimmt
keine Gewähr, dass Informationen, Software, Dokumente oder andere Angaben,
welche über eine von ihm geschaffene oder von ihm zugänglich gemachte
Webseite stets zugänglich und frei von Viren oder anderen schädlichen
Komponenten sind.
Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund
höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder
unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall,
Datenleitungsunterbrüche, vernünftigerweise nicht vorhersehbare Ausfälle v
on Hardware und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).
17.6 Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Auftragnehmers liegen,
sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden und der Kunde
dem Auftragnehmer das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels
auf dem Server des Kunden bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der
Auftragnehmer keine Gewähr und keine Haftung für die Auslieferung der Daten
über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus ergebenden
weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Übermittlung
NICHTIGKEIT EINZELNER VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nach dem Willen
der Parteien nicht die Ungültigkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Allenfalls nichtige Bestimmungen sind bei der Auslegung des Vertrages
durch wirtschaftlich möglichst gleichbedeutende Bestimmungen zu ersetzen.
GERICHTSSTAND
Zur Beurteilung eventueller Streitigkeiten gilt Basel als ausschliesslicher
Gerichtsstand. Anwendbar ist alleine schweizerisches Recht, unter
Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
VIVIDS GmbH, Basel, den 01. August 2023