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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage

für die Zusammenarbeit mit der Vivids Communication AG.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind ergänzender Bestandteil

der individuellen Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer.

Allfällige von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen

in individuellen Verträgen gehen vor. Sie bedürfen aber der

schriftlichen Form und der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Die Ausserkraftsetzung einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen

durch abweichende Vereinbarungen hat keinen Einfluss auf die Geltung

der übrigen Bestimmungen.

Soweit nicht in diesen AGB geregelt, gelten zudem je nach Inhalt

der gegenüber dem Kunden erbrachten Leistung die «Branchengrundsätze

für Mediaagenturen von Leading Swiss Agencies», die «Branchengrundsätze

für Schweizer Kommunikationsagenturen von Leading Swiss Agencies»,

sowie die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swiss Graphic Designer».

KOSTENZUSCHLAG

Ein Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche Schätzung

nach bestem Wissen und Gewissen für die vom Kunden angefragten

Leistungen dar. Der genaue Leistungsumfang sowie das allfällige Lieferobjekt

und die Kosten werden erst im Projektauftrag verbindlich festgelegt,

die Kosten in der Regel und soweit den gleichen Leistungsumfang

betreffend durch Verweis auf den Kostenvoranschlag.

Projektänderungen, Zusatz- und Folgeaufträge verursachen in der Regel

Mehrkosten und werden zusätzlich verrechnet.

Ist der Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags

nicht genügend bestimmt, unterstützt der Auftragnehmer den Kunden

bei der Konkretisierung. Die diesbezüglichen Unterstützungs-

und Beratungsleistungen begründen ein Auftragsverhältnis und

sind zusätzlich nach Aufwand gemäss den zum Zeitpunkt der

Leistungserbringung geltenden Konditionen zu vergüten, sofern vor

Inangriffnahme dieser Leistungen keine anderweitige Regelung vereinbart wurde.

Der Kostenvoranschlag ist für eine Dauer von 3 Monaten

ab Datum der Erstausstellung gültig. Spätere Preisanpassungen

bleiben vorbehalten, sind jedoch dem Auftraggeber im Voraus mitzuteilen.

 

VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag bzw. Projektauftrag kommt rechtswirksam zu Stande,

wenn der Kunde den Auftragnehmer in der Regel unter Bezugnahme

auf den Kostenvoranschlag anfragt, bestimmte Leistungen

zu erbringen und der Auftragnehmer sein Einverständnis schriftlich bzw.

per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Mit dem Zustandekommen des Auftrags

erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.

HANDHABUNG VON FESTPREISEN

Die Aufwandsabschätzungen und darauf basierende Aussagen

zu einem allfälligen Festpreis repräsentieren den Kenntnisstand des

Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

Erkennt der Auftragnehmer während der Projektdurchführung,

dass der Festpreis zu einer vollumfassenden Realisierung des

Leistungsumfangs gemäss den Vorstellungen des Kunden

nicht ausreicht, so teilt der Auftragnehmer dies dem Kunden

umgehend mit. Akzeptiert der Kunde das zusätzliche Budget,

so wird eine Erhöhung des Festpreises vereinbart.

Andernfalls kann der Auftragnehmer in Absprache mit dem Kunden

den Funktionsumfang reduzieren und/oder einzelne Aspekte des

Pflichtenheftes dergestalt vereinfachen, dass trotz eines Beibehalts

des ursprünglichen Festpreises die Projektziele bestmöglich erreicht werden.

BEIZUG DRITTER

Der Auftragnehmer kann für Erbringung seiner Leistungen innerhalb

des vereinbarten Kostenrahmens Dritte unterbeauftragen. Er haftet diesfalls

für gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Dritten.

Die Rechnungen der Unterbeauftragten werden dem Kunden,

soweit nicht anders vereinbart, direkt zur Überweisung weitergeleitet

und der Kunde ist verpflichtet, diese zu bezahlen.

Auf Wunsch bzw. in Absprache mit dem Kunden werden Rechnungen

Dritter vom Auftragnehmer visiert und kontrolliert.

ZURVERFÜGUNGSSTELLUNG VON WERBEMITTEL

Liefert der Kunde dem Auftragnehmer zwecks Erfüllung des Auftrags

Werbemittel oder wesentliche Bestandteile von solchen an oder

stellt er diese dem Auftragnehmer auf andere Weise zur Verfügung,

hat er dem Auftragnehmer sämtliche Daten gemäss den vereinbarten

technischen Spezifikationen zur Verfügung zu stellen.

Sind diese technischen Spezifikationen nicht vollständig erfüllt, ist der

Auftragnehmer befugt, die Werbemittel nicht zu publizieren,

bis die entsprechenden technischen Spezifikationen korrekt umgesetzt sind.

Die zusätzlichen Kosten und sonstigen Folgen, insbesondere

die Folgen zeitlicher Verzögerungen im Zusammenhang mit zu spät oder

mangelhaft gelieferten Daten, trägt der Kunde.

Der Kunde ist bei der Zurverfügungstellung von Werbemitteln oder

von Bestandteilen verpflichtet, dem Auftragnehmer die für

die Auslieferung/Aufschaltung der Werbung notwendigen Werbemittel

innerhalb der im Projektauftrag vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen.

Die Folgen zu spät zur Verfügung gestellter oder mangelhafter Werbemittel

trägt der Kunde.

Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung

oder nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden wird keine Gewähr

für die Einhaltung des vereinbarten Aufschaltungstermins oder das

Erreichen der vereinbarten Leistung übernommen. Der volle Vergütungsanspruch

des Auftragnehmers bleibt auch dann bestehen, wenn die Schaltung

des Werbemittels verspätet oder nicht erfolgt.

Der Kunde verschafft dem Auftragnehmer sämtliche für die

auftragsgemässe Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel

in den gebuchten elektronischen Medien erforderlichen Ermächtigungen

und urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen

Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,

Übertragung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank,

und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des

Werbeauftrages erforderlichen Umfang.

VERANTWORTUNG INHALTE DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde trägt für die von ihm zur Veröffentlichung durch den

Auftragnehmer frei gegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung.

Es ist Sache des Kunden, die Rechtmässigkeit der Inhalte abzuklären.

Der Kunde verpflichtet sich, Inhalte, welche er dem Auftragnehmer

Zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung stellt,

auf ihre Rechtmässigkeit hin zu prüfen.

Für die technische Qualität und inhaltliche Ausgestaltung der vom

Kunden zur Verfügung gestellten Werbemitteln oder sonstiger

vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen

(Text, Bild, Klang, andere Daten) ist allein der Kunde verantwortlich.

Der Kunde stellt den Auftragnehmer frei von jeglichen

Ansprüchen Dritter hinsichtlich der im Rahmen des Auftragsverhältnisses

veröffentlichten Inhalte und Werbemittel und ersetzt ihm sämtliche

mit der Verteidigung gegen solche Ansprüche angefallenen Kosten,

einschliesslich Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Gleiches gilt

im Falle von Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen den Auftragnehmer

hinsichtlich der im Rahmen des Auftragsverhältnisses veröffentlichten

Inhalte. Genugtuungsansprüche des Auftragnehmers gegen den Kunden

bleiben vorbehalten.

DATENAUFBEREITUNG DURCH DEN AUFTRAGNEHMER

Im Rahmen der Produktion (Prepress, Onlinemedien) führt der Auftragnehmer

im Auftrag des Kunden Texte, Bilder und Grafiken zu Druckvorlagen zusammen

bzw. bereitet die erforderlichen Daten für den Druck und die Verwendung

via Onlinemedien auf. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung

des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Proofs, Kopien,

Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen, diese mit dem

«Gut zur Ausführung» oder «Gut zum Druck» und allfälligen

Korrekturanweisungen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist

zurückzugeben. Verzichtet der Kunde auf die Überprüfung, so trägt er alleine

das Risiko von Fehlern/ Abweichungen. Für nicht in Schriftform und

fristgerecht aufgegebene Korrekturen und Änderungen kann der Auftragnehmer

nicht haftbar gemacht werden.

ABNAHME

Leistungen gelten ohne weiteres als abgenommen, sobald der Kunde

die Leistungen überprüft hat oder operativ oder kommerziell benutzt bzw.

benutzen lässt. Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen

verlangen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

Die Abnahme erfolgt dann zunächst für jeden Teil einzeln, nach Lieferung d

es letzten Teils erfolgt eine Schlussabnahme.

SCHUTZRECHTE, URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

Sämtliche Schutzrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen

Auftragsergebnissen bleiben soweit nicht anders geregelt in Eigentum

des Auftragnehmers. Dem Kunden werden im Rahmen des

Auftragsverhältnisses die gemäss ursprünglichem Zweck

des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den Auftragsergebnissen

eingeräumt.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist in dem geleisteten Entgelt

kein unbeschränktes, über den ursprünglichen Zweck hinausgehendes

Nutzungs- oder Weiterbearbeitungsrecht enthalten. Eine weitergehende

Nutzung oder Weiterbearbeitung des geistigen Eigentums nach Ende der

vertraglichen Zusammenarbeit ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers

und nach Leistung einer angemessenen Entschädigung gemäss den

Branchengrundsätzen für Schweizer Werbe- und Kommunikationsagenturen

zulässig. Andere Formen der Entschädigung für die Abgeltung von

Nutzungsrechten sind im Einzelfall zu definieren, in jedem Fall schriftlich

festzuhalten und gegenseitig zu unterzeichnen. Soweit nicht anders

schriftlich vereinbart, bezieht sich das Vertragsverhältnis mit dem

Auftragnehmer und das Recht zur Nutzung von Immaterialgüterrechten

allein auf die Schweiz, unter Einschluss der Nutzung im Internet in Bezug

auf die Schweiz.Die Abgeltung allfälliger Rechte Dritter an Auftragsergebnissen

(z.B. Rechte Dritter an verwendetem Bildmaterial) ist Sache des Kunden.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Kunden zu nennen und Beispiele

von bereits veröffentlichten Arbeiten zu Referenzzwecken vorzuzeigen.

Ebenfalls vorbehalten wird das Recht des Auftragnehmers auf

Namensnennung.

DATENARCHIVIERUNG

Entwurfsdaten sind bis zum Abschluss des Projektes verfügbar,

druckfähige Daten gemäss Bestimmung allfälliger Unterakkordanten.

Weitere Datenhandlings werden nach Stunden- und Materialaufwand

verrechnet. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftragnehmer

nicht für die Aufbewahrung und Archivierung von Daten über den Abschluss

des jeweiligen Projektes hinaus verpflichtet. Auf Anfrage des Kunden

hin bietet der Auftragnehmer dem Kunden wahlweise die Aufbewahrung gegen

Entgelt oder die entgeltliche Übernahme an.

VERGÜTUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG

Soweit nicht anders vermerkt sind sämtliche Preisangaben des Auftragnehmers

in CHF und zuzüglich MWST. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die in der

Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag festgelegte Vergütung zu bezahlen.

Spesen werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet, sofern dies gemäss

Projektauftragsbestätigung nicht explizit abweichend festgehalten wurde.

12.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Aufträgen jeweils Ende Monat

sämtliche geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Tarifänderungen bleiben

vorbehalten. Zahlungsfrist 30 Tage netto. Gegenüber Dritten handelt

der Auftragnehmer stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.

12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben

in jedem Fall sämtliche Schutz- und Nutzungsrechte sowie sämtliche

PROJEKTABBRUCH, VERZÖGERUNG

Bei vorzeitigem Projektabbruch schuldet der Kunde dem Auftragnehmer

die bis dahin geleisteten Arbeitsstunden (pro rata temporis) gemäss den

im Kostenvoranschlag festgelegten Sätzen oder den im Kostenvoranschlag

ausgewiesenen Kosten nach Projektstand.

Sofern kein bestimmter Termin vereinbart wird, muss der Auftragnehmer

seine Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss

erbringen. Bei nicht termingerechter Leistungserbringung wird kein Verzicht

des Kunden auf die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen vermutet.

Ein solcher Verzicht ist vom Kunden unter Ansetzung einer angemessenen

Nachfrist ausdrücklich schriftlich zu erklären.

VERTRAULICHKEIT

Der Auftragnehmer und der Kunde verpflichten sich, die im Hinblick und

im Rahmen des Auftragsverhältnisses ausgetauschten Daten, Informationen,

Auskünfte und Dokumente der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln

und Dritten nur soweit zugänglich zu machen wie es zur Erfüllung des

uftrages notwendig ist. Die Kostenvoranschläge des Auftragnehmers

einschliesslich der darin aufgezeigten Lösungsansätze sind vertraulich und

nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Auftragnehmer ist der Kunde

nicht berechtigt, Werke und Konzepte des Auftragnehmers ganz oder teilweise

zu reproduzieren, umzusetzen oder Dritten zugänglich zu machen.

Sämtliche Rechte an den durch den Auftragnehmer offerierten Konzepten, Lösungen,

Systemen und Applikationen liegen im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer

und dem Kunden beim Auftragnehmer.

MÄNGELRÜGE

Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeiten sind beim Empfang genau

zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn zuvor ein «Gut zur Ausführung» oder

«Gut zum Druck» erteilt worden ist. Allfällige Beanstandungen haben

spätestens acht Tage nach Empfang in schriftlicher Form zu erfolgen,

ansonsten gilt die Lieferung als angenommen und genehmigt.

Geringfügige Abweichungen in Farbe und/oder Layout von vorgegebenen

Originalvorlagen gelten nicht als Mangel, der zur M.ngelrüge berechtigt.

Bei begründeten fristgerechten Beanstandungen erarbeitet der Auftragnehmer

in Absprache mit dem Kunden eine dem ursprünglichen Zweck entsprechende

und verhältnismässige Lösung.

SORGFALTSPFLICHT UND GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der von einem professionellen

Dienstleister zu erwartenden Sorgfalt.Er gewährleistet eine dem jeweils üblichen

technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.

Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,

jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe des Werbemittels zu ermöglichen.

Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren usw.),

für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets und für Kosten

von allfälligen Supportleistungen des Kunden oder von beauftragten Dritten lehnt

der Auftragnehmer jegliche Verantwortlichkeit ab.

Der Auftragnehmer gewährleistet keine unterbruchs- und störungsfreie Verfügbarkeit

der Werbemittel. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung

gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Gesetzeskonformität, Richtigkeit, Aktualität,

Vollständigkeit, Qualität und/oder Fehlerfreiheit zu überprüfen und übernimmt dafür

weder Gewähr noch Haftung.

 

HAFTUNG

Die Haftung des Auftragnehmers für direkte Schäden ist auf die vom

Kunden zu leistende Vergütung beschränkt. Die Haftung des Auftragnehmers

für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn und

Folgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen. Zwingende gesetzliche

Bestimmungen bleiben vorbehalten.

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Platzierungen Dritter. Es ist möglich, von

durch den Auftragnehmer erstellten Websites zu anderen Internet-Seiten zu

gelangen, die nicht vom Auftragnehmer unterhalten werden. Der Auftragnehmer

ist weder für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich, noch billigt, unterstützt

oder bestätigt er Inhalte, die auf externen Seiten oder in darin aufgeführten

gelinkten Adressen enthalten sind.

 

Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte

Schäden, die aufgrund des Gebrauchs einer von ihm geschaffenen Webseite,

eines von ihm geschaffenen Werbemittels, eines sonstigen von ihm geschaffenen

Arbeitsergebnisses oder durch den Zugriff des Kunden über vom Auftragnehmer

erstellte Links auf andere Webseiten entstehen. Der Auftragnehmer übernimmt

keine Gewähr, dass Informationen, Software, Dokumente oder andere Angaben,

welche über eine von ihm geschaffene oder von ihm zugänglich gemachte

Webseite stets zugänglich und frei von Viren oder anderen schädlichen

Komponenten sind.

Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund

höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder

unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall,

Datenleitungsunterbrüche, vernünftigerweise nicht vorhersehbare Ausfälle v

on Hardware und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).

 

17.6 Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Auftragnehmers liegen,

sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden und der Kunde

dem Auftragnehmer das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels

auf dem Server des Kunden bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der

Auftragnehmer keine Gewähr und keine Haftung für die Auslieferung der Daten

über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus ergebenden

weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Übermittlung

NICHTIGKEIT EINZELNER VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nach dem Willen

der Parteien nicht die Ungültigkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Allenfalls nichtige Bestimmungen sind bei der Auslegung des Vertrages

durch wirtschaftlich möglichst gleichbedeutende Bestimmungen zu ersetzen.

GERICHTSSTAND

Zur Beurteilung eventueller Streitigkeiten gilt Basel als ausschliesslicher

Gerichtsstand. Anwendbar ist alleine schweizerisches Recht, unter

Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

VIVIDS GmbH, Basel, den 01. August 2023

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